Rechtsprechung
BVerwG, 12.04.1961 - V C 69.60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,1633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1961, 713
- DVBl 1961, 796
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BVerwG, 12.04.1961 - V C 69.60
Diese Art der Rechtsetzung im Bereich des am Grundgesetz nicht meßbaren Besatzungsrechts begegnet schon im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1958 zu § 2 des Preisgesetzes (BVerfGE 8, 274) keinen durchgreifenden Bedenken, zumal hier nur der Bund, die Länder und die Gemeinden von der einschränkenden Regelung betroffen wurden; im Ergebnis handelte es sich um eine interne Angelegenheit zwischen den Besatzungsmächten und deutschen Dienststellen, weshalb hier die Konkretisierung der Rechtsvorschrift durch eine Verwaltungsmaßnahme ohne Bedenken hingenommen werden kann. - BVerwG, 28.05.1958 - V C 216.54
Auszug aus BVerwG, 12.04.1961 - V C 69.60
Wie der erkennende Senat entschieden hat, besteht kein gewohnheitsrechtlicher Aufopferungsanspruch besonderer Art für den Requisitionsgeschädigten (Urteil vom 28. Mai 1958 in BVerwGE 8, 4).
- BVerwG, 07.11.1962 - V C 124.62
Bedeutung von aufgehobenen besatzungsrechtlichen Vorschriften - Ermittlung der …
Wie dem Senat aus einem an das Bundesfinanzministerium gerichteten Schreiben des Unterkomitees für Besatzungskosten des Finanzkomitees bei der Alliierten Hohen Kommission vom 14. August 1950 in dem Rechtsstreit BVerwG V C 69.60 (vgl. dazu das Urteil in dieser Sache vom 12. April 1961 [MDR 1961 S. 713]) bekanntgeworden ist, haben nämlich die Besatzungsmächte für Grundstücke, die früher der NSDAP gehörten, keine laufende Nutzungsentschädigung gezahlt, auch nicht an Gemeinden.